Was ist Graffiti?


Graffiti, Einzahl Graffito, steht als Sammelbegriff für privat angebrachte Bilder bzw. Schriftzüge auf Oberflächen des öffentlichen Raums. Graffiti erscheinen in einer Vielzahl von Ausprägungsformen und werden für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt. Das moderne Graffiti in Form des typischerweise mit der Sprühdose angebrachten Style-Writings oder des Taggens ist ein zentraler Bestandteil der Subkultur Hip-Hop. Daneben existieren aber auch hip-hop-unabhängige Formen von künstlerischem Graffiti, die demnach nicht dem klassischen Writing zuzuordnen sind, z.B. Streetart, Stenciling, außerdem sog. Pixação/Ganggraffiti, welche allerdings nur bedingt ästhetischen Grundsätzen folgen, sowie Graffiti gänzlich ohne künstlerischen Anspruch wie sogenannte Klograffiti, Baumritzungen, Plakatgraffiti und politisches Graffiti.


Typischerweise lassen sich Graffitis in vier Kategorien aufteilen:


  • Tags - Namenskürzel eines Einzelnen oder einer Gruppe von Sprayern
  • Pieces - aufwendigere, oft mehrfarbige Schriftzeichen
  • Paintings - farbige Gestaltungen, von einfachen Skizzen bis großflächigen Gemälden
  • Scratchings - gekratzte Bilder und Symbole, oft zum Leidwesen der Verkehrsbetriebe in Scheiben eingeritzt
  • Ätzgraffitis - mit Flusssäure auf Scheiben geätzte Graffitis. Diese aus einer Mischung aus Fluss- und Schwefelsäure hergestellte Mixtur ist auch in trockenem Zustand gesundheitsschädigend

Die Graffitits tauchten zuerst in den sechziger Jahren in New York auf und verbreiteten sich von dort weltweit. Seitdem wird diskutiert, ob es sich bei Graffitis um eine künstlerische Ausdrucksform einer Jugendkultur handelt oder um schlichte Sachbeschädigung. Insbesondere bei den zunehmenden Tags, einfachen Schriftzügen, bei denen die Sprayer ihre Namenskürzel an möglichst vielen Flächen hinterlassen, wird die künstlerische Ambition in Frage gestellt.


Die Schäden durch Graffiti beziffern sich Schätzungen zu Folge auf rund 500 Millionen Euro. Dabei sind Folgeschäden, wie Wertverlust oder Einbußen an der Attraktivität des öffentlichen Raums nicht eingerechnet. Die Rechtsprechung hat sich mittlerweile auf die Seite der Eigentümer der besprayten und zerkratzten Flächen gestellt. Seit Juni 2005 gelten die neuen §§ 303 und 304 des Strafgesetzbuchs. Seitdem unterliegt Graffiti dem Tatbestand der Sachbeschädigung.


Warum gibt es hier Informationen zum Thema Graffiti?


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